Schufa

Die Schufa Holding AG ist eine Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung. Dabei ist Sie privatwirtschaftlich organisiert und wird von allen kreditgebenden Unternehmen getragen. Ihre Aufgabe ist Ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Desweiteren werden auch teilweise Verbraucher für Überschuldung geschützt.


Kreditwürdigkeit


Die Schufa ist derzeit im Besitz von ca. 480 Millionen Einzeldaten, von ca. 66 Millionen natürlichen Personen. Diese Einzeldaten beeinhalten Daten über die Kreditwürdigkeit der Personen. Jährlich bearbeitet die Schufa 102,9 Mio. Anfragen, Sie haben auch die Möglichkeit Ihre eigene Kreditwürdigkeit direkt bei der Schufa abzufragen.


Datenspeicherung


Die bei der Schufa gespeicherten Daten werden nur teilweise von Ihr selbst eingestellt. Banken und Vertragspartner übermitteln Daten über Ihrer Kunden an die Schufa. Dazu muss natürlich die Einwilligung der bestehen. Eigene beschaffte Daten der Schufa kommen aus öffentlich zugeänglichen Quellen wie der Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, auch wenn es sich dabei um eine öffentliche Datenbank handelt ist es umstritten ob dieser Bezug von persönlichen Daten rechtmäßig ist. Mit der Einwilligung der Personen speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtige und frühere Anschriften sowie positive und negative Kreditmerkmale. Die Positivenmerkmale beeinhalten die vertragsmäßige Aufnahme und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, zu den Negativemerkmalen gehört das nichtvertragsmäßige Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.


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Löschung der Daten


Sollten offene Forderungen positiv erledigt werden, also die Rückzahlung offener Kredite oder ähnliches werden die betreffenden Daten im Allgemeinen gelöscht, allerdings nicht direkt nach Erledigung der offenen Forderngen sondern nach drei Jahren. Bei Minderjährigen geschieht die Löschung direkt nach der Rückzahlung und gilt für

Vorzeitige Löschung von bestimmten Daten


Unter bestimmten Vorraussetzungen bietet die SCHUFA die Möglichkeit, dass Forderungen die kurzfristig ausgeglichen wurden vorzeitig aus dem Datenbestand gelöscht werden. Diese Regelung ist hauptsächlich für Verbraucher mit kurzfristigen Engpässen gedacht, Sie erhalten die Möglichkeit einmalige Zahlungsstörungen durch eigenverantwortliches handeln, die langfristige Wirkung zu beeinflussen.


Vorraussetzungen für vorzeitige Löschung


Für eine vorzeitige Löschung darf es bei dem Betrag der Forderung um nicht mehr als 2000 Euro handeln, die Forderung muss innerhalb von 6 Wochen beglichen worden sein und auch vom Gläubiger der Schufa mitgeteilt worden sein. Bei der Forderung darf es sich nicht um eine titulierte Forderung wie beispielsweise einem Vollstreckungsbescheid handeln.
Ist einer der obigen Punkte nicht zutreffend, bleibt die Forderung bis zum Ende der Speicherfrist in Ihrer Schufa Datenbank gespeichert.